::: VEREIN ::: BeiträgeDie Staffelung der Beiträge ist vom Nettoeinkommen abhängig und erfolgt in den Kategorien I - III nach Selbsteinschätzung: I. Nettoeinkommen bis 1500 Euro II. Nettoeinkommen von 1500 Euro bis 2000 Euro III. Nettoeinkommen über 2000 Euro IV. Nettoeinkommen unter 800 Euro, formloser Antrag und Nachweis erforderlich |
||||||
|
||||||
|
Ab September 2010 gilt eine neue Beitragsordnung (.pdf) und es gibt zwei neue Formulare,diese bitte ausdrucken und im Original ins Büro schicken. Ein Eintrittsformular für Mitfrauen und Eltern-Kind-Turnen (.pdf) und Eins für Mädchen (.pdf). Satzung (.pdf) Wird der Beitrag nach dem Eintritt zum erstenmal eingezogen, wird neben dem monatlichen Beitrag auch eine Beitragsvorauszahlung in Höhe von 2 Monatsbeiträgen abgebucht. Bei einem späteren Austritt (dazu muss eine schriftliche Kündigung vorliegen) wird die Beitragsvorauszahlung verrechnet, so dass in den letzten beiden Monaten keine Abbuchung des Monatsbeitrages mehr erfolgt. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Durch die Mitfrauenbeiträge finanziert Seitenwechsel alle grundlegenden Aktivitäten des Vereins: Trainerinnenhonorare, Verbandsbeiträge, Mädchensportaktivitäten, Öffentlichkeitsarbeit, Sportmittel, Büromiete, Verwaltungskosten, Veranstaltungen etc. Die Trainerinnenhonorare sind ein großer Posten im jährlichen Seitenwechsel-Budget. Alle Trainerinnen erhalten für den Breitensportbereich ein überdurchschnittliches Honorar. Seit Gründung von Seitenwechsel gehört zur Vereinsphilosophie, dass qualifizierte Arbeit auch entsprechend bezahlt werden muss. Darüber hinaus geht 1 Euro von jeder Mitfrau jeden Monat in die Förderung des Mädchensports. Der monatliche Beitrag ermöglicht die Organisation des Sportbetriebes im Verein. Manche Idee oder manches Projekt kann jedoch aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden. Daher sind Spenden jederzeit willkommen, diese können steuerlich abgesetzt werden. |
||||||