Wie ihr wisst, haben wir im November 2021 unsere Charta vorgestellt, die wiederum vom Verein unterzeichnet wurde. Jeden Monat wollen wir ein besonderes Augenmerk auf ein Thema der Geschlechtervielfalt im Sport legen, das uns im Verein so wichtig ist.
Wie in jedem unserer Wissensbausteine werden wir ein hypothetisches Beispiel vorstellen, das sich bei Seitenwechsel ereignen könnte, und eine kurze Überlegung dazu anstellen.
Heute: Anerkennung des Vornamens und des Geschlechts
Der selbstgewählte Name kann (fast) überall genutzt werden.
Ausschließlich als Zeug*in vor Gericht, bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei und (meistens) bei der Eröffnung eines Bankkontos muss der Name, der im Personalausweis steht, verwendet werden:
Keno wurde bei Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen, Keno ist aber nicht-binär. Keno war bereits bei einigen Probetrainings und möchte nun dem Verein beitreten. Die Übungsleitung gibt Keno ein Anmeldeformular mit. Nun ist sich Keno unsicher, ob der Vorname bei der Anmeldung verwendet werden darf, obwohl dieser noch nicht im Personalausweis steht. Keno wird auf dem Bogen zudem aufgefordert, als Anrede „Herr“ ODER „Frau“ anzukreuzen. Da Keno nicht-binär ist, passt das beides nicht. Statt Pronomen (sie, er etc.) verwendet Keno den Vornamen. Außerdem soll Keno die Nationalität angeben und versteht nicht, warum das für den Sportverein wichtig ist.
TIN Personen fühlen sich nicht oder nur teilweise dem Geschlecht zugehörig, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Für viele passt deshalb auch nicht der Name, der in ihrer Geburtsurkunde steht. Aus diesem Grund ändern TIN Personen häufig ihren Vornamen und/oder ihren Personenstand. Häufig stimmt dann zeitweise der Name in Ausweisdokumenten nicht mit dem gewünschten Namen überein.
Mehr von Dokumente-Wissensbaustein ansehen hier!